1. Grundlage für die Vergütung des Sachverständigen sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechenden Bestimmungen in diesen AGB sowie die getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrages.
2. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach den in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Als Stundensätze gelten: Für den Sachverständigen 98,00 EUR, für Hilfskräfte 54,00 EUR je zzgl. gültiger MwSt..
3. Sämtliche Berechnungen für Auslagen, Kopien, Fotos etc. regelt das JVEG (Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz) in seiner jeweils aktuellen Fassung für NRW.