An- und Verkauf von Grundstücksgeschäfte
Gutachten als Grundlage für Kauf oder Verkauf und zur Preisverhandlung bzw. Preisfindung
Beleihung
Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen.
Diese Einschätzung wird oftmals vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.
Vermögensaufstellungen
z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.
Vermögensauseinandersetzungen...
...bei Familienrechtsangelegenheiten z. B. im Erbfall, bei Schenkung
Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.
im Rahmen von Betreuungen
Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.
Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden
Steuerliche Zwecke
Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftsteuer
Zwangsversteigerung
Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.
Versicherungsfall
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II