An- und Verkauf von Grundstücksgeschäfte

Gutachten als Grundlage für Kauf oder Verkauf und zur Preisverhandlung bzw. Preisfindung

Beleihung

Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen.
Diese Einschätzung wird oftmals vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.

Vermögensaufstellungen

z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.

Vermögensauseinandersetzungen...

...bei Familienrechtsangelegenheiten z. B. im Erbfall, bei Schenkung

Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.

im Rahmen von Betreuungen

Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.

Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung

Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden

Steuerliche Zwecke

Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftsteuer

Zwangsversteigerung

Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.

Versicherungsfall

Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II